++ 01.03.2023: Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung tritt in Kraft. Das gilt und entfällt ab 1. März 2023 ++
++ 28.02.2023: Aufhebung der Corona-Landesverordnung ++
++ 23.2.2023: Impfstützpunkt des Landkreises schließt zum 28.2.2023. ++
++ 16.2.2023: Aufhebung der Corona-Beschränkungen an Schulen und Kitas in M-V ++
++ 12.2.2023: Aufhebung der Isolationspflicht für Corona-Infizierte. ++
++ 2.2.2023: Wegfall der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr in M-V und im öffentlichen Fernverkehr (Regelung des Bundes). ++
++ 9.1.2023: Die Volksrepublik China (außer Sonderverwaltungsregion Hongkong) gilt als "Virusvariantengebiet, in dem eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht". Demnach gilt für Personen ab 12 Jahren eine Nachweispflicht vor der Einreise (ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren). Hier geht es zur 8. Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung. ++
++ 31.12.2022: Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht: Alle offenen Verfahren werden aufgrund des Auslaufens der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ohne weitere Mitteilung/Erledigungsschreiben für beendet erklärt. ++
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