Informationen für Gäste und Gastgeber
Herzlich Willkommen im Landkreis Vorpommern-Greifswald!
Um gemeinsam gesund zu bleiben, sind weitere Schutzmaßnahmen und die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregelungen erforderlich. Im Folgenden finden Sie wichtige Hinweise für Gäste und Gastgeber des Landkreises Vorpommern-Greifswald. Alle geltenden Auflagen sind in der Corona-Landesverordnung M-V festgeschrieben.
Hinweise für die Branchen – Schutzstandards für Gäste und Gastgeber
Sicherer Tourismus im Mecklenburg-Vorpommern
Der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern und die touristischen Fachverbände stellen Schutzstandards für die unterschiedlichen touristischen Anbietergruppen bereit.
- Hinweise und Informationen zum Testen in Mecklenburg-Vorpommern finden sie hier: https://mv-gegen-corona.de/test-informationen/
- Informationen zum Siegel "Mehr Sicherheit im Urlaubsland" finden Sie hier: https://mv-gegen-corona.de/sicherheit-im-urlaubsland/
Die Schutzstandards werden fortlaufend an die aktuelle Lage, insbesondere die Regelungen der Landesregierung und gesetzlichen Festlegungen der Corona-Landesverordnung angepasst.
Auf den Branchen-Info-Seiten finden Touristiker Hinweise und Empfehlungen zu geltenden Schutz- und Hygieneanforderungen für:
- Gastronomie und Schankwirtschaften
- Hotels, Pensionen und Gasthöfe
- Campingbetriebe
- Ferienunterkünfte (Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Ferienzimmer)
- Jugendherbergen und Gruppenunterkünfte
- Bootscharter, Marinas, und Sportboothäfen
- Kindereinrichtungen in touristischen Betrieben
- Verleiher und Tourenanbieter
- Veranstaltungen
- Freizeitparks
- Touristeninformationen
- Museen, Galerien, Ausstellungen
- Gästeführungen
- Bustouristik
- Wellness-Einrichtungen
- Pferdebetriebe
- Hinweise für Wasserhygiene, Reinigung, Desinfektion
sowie weitere Orientierungshilfen, Mustervorlagen, Hinweise zum Datenschutz, zur erforderlichen Dokumentation der Kontaktdaten
Hinweis:
- Die Bundesregierung hat entschieden, die Überbrückungshilfen III Plus und die Neustarthilfe Plus (für Soloselbstständige) bis zum 31. März 2022 zu verlängern.
- Antragsstellung erfolgt über die Plattform: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html