Reiseverkehr
Die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) des Bundes, mit der 4. Änderung vom 27. April 2022 (bis 31.05.2022), regelt bundesweit die Einreiseanmeldung, Testnachweis- und Quarantänepflichten für den Reiseverkehr.
Allgemeine Regelungen:
- Aussetzen der 3G-Regel: Einreisende müssen nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.
- Abschaffung der Hochrisikogebiete
- Einreise mit anderen Impfstoffen möglich: Alle von der WHO gelisteten Impfstoffe werden anerkannt. Ein Nachweis ist nur bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet notwendig.
++ Eine Liste der derzeit ausgewiesenen Risikogebiete des RKI ++
Die aktuellen Bestimmungen gemäß der CoronaEinreiseV werden in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst:
Einreise ... | Geltende Regelungen |
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... aus dem Ausland, das laut dem RKI als sonstige Gebiete ausgewiesen ist |
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... aus einem Virusvariantengebiet |
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