Aktuelle Regelungen für Schulen
Informationen für Lehrkräfte, Eltern und Schüler/-innen
Drei-Phasenmodell ist für das Schuljahr 2022/2023 gültig. Es entscheiden die Schulen auf Grundlage des verfügbaren Personals, welche Beschulungsformen umgesetzt werden.
- Erweiterung des Anwendungsbereichs des Phasenmodells: erfasst werden coronabedingte und weitere krankheitsbedingte Einschränkungen (bis zu Beginn der Osterferien verlängert)
- Schulen in Phase 1:Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist möglich - aufgrund der Erkältungssaison wird das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung empfohlen
- Schulen in Phase 2:
Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ab Jahrgangsstufe 5 empfohlen
Personen mit einem besonderen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen - Schulen in Phase 3:
Derzeit besteht keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in Innenräumen.
Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ab Jahrgangsstufe 5 empfohlen
- Ab 2. Februar 2023: Schüler/-innen müssen keine Mund-Nase-Bedeckung auf dem Schulweg bei der Nutzung von Bussen und Bahnen des ÖPNV tragen
(im Rahmen einer persönlochen und freiwilligen Entscheidung immer möglich)
Anlassbezogene Testung
|
- Für die Durchführung der Testungen gelten die bestehenden Verfahren:
- Testung mittels eines anerkannten Selbsttests in der Schule unter Begleitung der Lehrkräfte
- Testung in einem Schnelltestzentrum bzw. in einer anerkennten Teststelle (Bsp. Apotheken) und Vorlage der Bescheinigung in der Schule
- Testung in der Häuslichkeit und Vorlage der Bestätigung der Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schüler/-innen über ein negatives Testergebnis
Wesentliche Maßnahmen zum (regelmäßigen) Lüften:
- Während des Unterrichts: im zeitlichen Abstand von 20 Minuten
für etwa 3 bis 5 Minuten Stoßlüften (Fenster weit öffnen) - In den Pausen: Querlüften (Durchzug)
- Lüften nach jedem Wechsel der Unterrichtsräume (Stoß- oder Querlüften)
Weitere Informationen
- Formblatt zur Selbsterklärung
- Plan für Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (Hygieneplan für SARS-CoV-2)
- Fragen und Antworten zum aktuellen Schulbetrieb
- Informationen zum Aktionsprogramm «Stark machen und Anschluss sichern« im Schuljahr 20222/2023
- Rahmenhygieneplan gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz für Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden