Kita und Schule
Aktuelle Regelungen für Schulen
Informationen für Lehrkräfte, Eltern und Schüler/-innen
Drei-Phasenmodell ist für das Schuljahr 2022/2023 gültig. Es entscheiden die Schulen auf Grundlage des verfügbaren Personals, welche Beschulungsformen umgesetzt werden.
- Erweiterung des Anwendungsbereichs des Phasenmodells: erfasst werden coronabedingte und weitere krankheitsbedingte Einschränkungen (bis zu Beginn der Osterferien verlängert)
- Schulen in Phase 1:Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist möglich - aufgrund der Erkältungssaison wird das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung empfohlen
- Schulen in Phase 2:
Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ab Jahrgangsstufe 5 empfohlen
Personen mit einem besonderen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen - Schulen in Phase 3:
Derzeit besteht keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in Innenräumen.
Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ab Jahrgangsstufe 5 empfohlen
- Ab 2. Februar 2023: Schüler/-innen müssen keine Mund-Nase-Bedeckung auf dem Schulweg bei der Nutzung von Bussen und Bahnen des ÖPNV tragen
(im Rahmen einer persönlochen und freiwilligen Entscheidung immer möglich)
Anlassbezogene Testung
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- Für die Durchführung der Testungen gelten die bestehenden Verfahren:
- Testung mittels eines anerkannten Selbsttests in der Schule unter Begleitung der Lehrkräfte
- Testung in einem Schnelltestzentrum bzw. in einer anerkennten Teststelle (Bsp. Apotheken) und Vorlage der Bescheinigung in der Schule
- Testung in der Häuslichkeit und Vorlage der Bestätigung der Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schüler/-innen über ein negatives Testergebnis
Wesentliche Maßnahmen zum (regelmäßigen) Lüften:
- Während des Unterrichts: im zeitlichen Abstand von 20 Minuten
für etwa 3 bis 5 Minuten Stoßlüften (Fenster weit öffnen) - In den Pausen: Querlüften (Durchzug)
- Lüften nach jedem Wechsel der Unterrichtsräume (Stoß- oder Querlüften)
Weitere Informationen
- Formblatt zur Selbsterklärung
- Plan für Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (Hygieneplan für SARS-CoV-2)
- Fragen und Antworten zum aktuellen Schulbetrieb
- Informationen zum Aktionsprogramm «Stark machen und Anschluss sichern« im Schuljahr 20222/2023
- Rahmenhygieneplan gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz für Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden
Aktuelle Regelungen für Kitas
Informationen für den Bereich Kindertagesförderung
Die Corona-Kindertagesförderungsverordnung des zuständigen Landesministeriums für Soziales, Integration, Gleichstellung regelt die landesweiten Maßnahmen gemäß Bundes-Infektionsschutzgesetz für die Kindertagesförderung.
Anlassbezogene Testung
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Weitere Informationen
- Formblatt zur Selbsterklärung
- KiTa-Hygienehinweise
- FAQ zur Kindertagesförderung unter Pandemiebedingungen (Stand: 12.05.2022)
- FAQ zur Corona-Teststrategie in der Kindertagesförderung (Stand: 10.03.2022)
- Hinweise für Eltern, wenn ein positiver Fall in der Kita auftritt
- Hinweise zu Hygiene und Sicherheit in der Kindertagespflege in Mecklenburg-Vorpommern
- Hygienegrundsätze in Kindertagesstätten
Umgang mit corona-typischen Symptomen in Kitas und Schulen
Das Kontaktpersonenmanagement des LAGuS ist lediglich eine Empfehlung des LAGuS zur einheitlichen landesweiten Umsetzung und dient als Entscheidungsgrundlage. Es ist weder ein Gesetz noch eine Verordnung, die für die Landkreise und kreisfreien Städte bindend ist. Das Kontaktpersonenmanagement regelt den Umgang mit COVID-19 verdächtiger Symptomatik in Kitas und Schulen. Von der Anordnung der Quarantäne für Kontaktpersonen im Umfeld der Kinder und Schüler/-innen (SuS) wird grundsätzlich abgesehen.
Es erfolgt in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung, bei der die Umsetzung des Hygiene- und Sicherheitskonzepts der Einrichtung, die örtlichen Gegebenheiten und die tatsächliche Infektionslage durch das Gesundheitsamt bewertet werden.
In der folgenden Übersicht sind das Kontaktpersonenmanagement und bereits bekannte ARE-Schema für Kitas und Schulen vereint. Es dient zur Orientierung des aus medizinischer Sicht empfehlenswerten Verhaltens.
obliegen nach Infektionsschutzgesetz dem zuständigen Gesundheitsamt.
Hinweise für Kitas:
- An COVID-19 erkrankte Personen dürfen die Kindertageseinrichtung und -pflegestelle nicht betreten
- Personen mit COVID-19 verdächtigen Symptomen: dringende Empfehlung zur Testung in der Häuslichkeit
- Bei anhaltender Symptomatik Wiederholung der Testung alle 2 Tage
- Wenn das Testergebnis des Selbsttestes positiv ausfällt, ist das Betreten der Kindertageseinrichtung bzw. -pflegestelle nur nach einem negativen PCR-Test gestattet.
- Sollte der PCR-Test positiv ausfallen und ist daher eine Isolation notwendig, bedarf es nach Beendigung der Isolation keines weiteren PCR- oder Schnelltests.
- Sollte der PCR-Test positiv ausfallen und ist daher eine Isolation notwendig, bedarf es nach Beendigung der Isolation keines weiteren PCR- oder Schnelltests (d. H. es ist kein negativer PCR-Test zum Betreten der Kindertageseinrichtung bzw. -pflegestelle notwendig).
Hinweise für Schulen:
- generelle Testpflicht bei corona-typischen Symptomen in der Häuslichkeit
- sofern sich während des Schultages entsprechende Symptome entwickeln, ist eine gesonderte Testung in der Schule möglich
- Die Nutzung von Teststellen und Testzentren bleibt weiterhin möglich.
- Eine von der Schul-Corona-Verordnung abweichende Teststrategie ist nicht möglich.
- Es darf keine anlasslose regelmäßige Testung in den Schulen mehr geben.
- Wenn das Testergebnis des Selbsttestes positiv ausfällt, ist das Betreten der Schule nur nach einem negativen PCR-Test gestattet.
- Sollte der PCR-Test positiv ausfallen und ist daher eine Isolation notwendig, bedarf es nach Beendigung der Isolation keines weiteren PCR- oder Schnelltests (d. H. es ist kein negativer PCR-Test zum Betreten der Schule notwendig).