Informationen für Gastgeber
Die Corona-Lockerungs-LVO M-V regelt, welche wer, wie, welche Daten vom Betreiber*in /Gastgeber*in / Veranstalter*erfassen und dokumentieren muss.
Weitere Informationen finden Sie hier in unserer Handreichung zum Kontaktdatenmanagement für Gastgeber.
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Hier haben wir Ihnen eine Übersicht von Informationsquellen bereit gestellt:
- Fallzahlen und aktuelle Entwicklung in M-V
- Informationen für Beherbergungsstätten in M-V aus den Lageberichten des Robert-Koch-Instituts und des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, unter anderem mit den Landkreisen mit hohen Fallzahlen
- Handlungsempfehlungen für den Verdachtsfall einer Erkrankung mit COVID-19
- Was gilt derzeit im öffentlichen Personennahverkehr und Fernlinienverkehr?
Informationen für Unterkunftsanbieter
Auch für die Unterkunftsanbieter haben wir
hier Handlungsempfehlungen vorbereitet.
Des Weiteren wurde von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern und dem Tourismusverband
ein Pandemieplan für Unterkunftsanbieter bei Auftreten akuter Atemwegssymptomatik (Verdacht auf COVID-19) bei Gästen entworfen.
Die Schutzstandards für die Branche finden Sie auf der Branchenplattform des Tourismusverbandes M-V.
Bei nationalen Reisen ist zu beachten, dass Bürger aus Landkreisen mit hoher Fallzahl nicht in M-V beherbergt werden dürfen. Das Robert-Koch-Institut und das LAGuS M-V informieren täglich in einem Bericht über die betreffenden Landkreise.