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Corona-positiv und Kontaktpersonen

Grundsatz: Wer krank ist, bleibt zuhause.


Weitere Informationen für positiv getestete Personen und den zugehörigen Kontaktpersonen:

Online-Abfrage Kontaktnachverfolgung

Wir benötigen Ihre Unterstützung, damit die Fallbearbeitung schnellstmöglich durchgeführt werden kann:
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald ermöglicht Menschen, die nachweislich durch ein PCR-Testergebnis positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, einen Zugang zu einer Online-Abfrage. Dafür bekommen Sie einen Brief mit einem Teilnahme-Code zugeschickt, worüber die Online-Abfrage gestartet werden kann.
Eine zweite Möglichkeit, um zur Online-Abfrage zu gelangen, ist über den nachfolgenden Link.

Link zur Online-Abfrage: https://easy-feedback.de/umfrage/1408524/c33YFN 
 

Ein Informationsblatt nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung finden sie hier.

Regelungen und Hinweise für Infizierte 

Wann bin ich Kontaktperson?

  1. Aufenthalt im Nahfeld der infizierten Person mit weniger als 1,5 m Abstand und länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz (= durchgehend und korrekt einen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske)
  2. Gespräche ohne adäquaten Schutz < 1,5 m, unabhängig von der Dauer des Gesprächs oder Kontakt mit respiratorischem Sekret 
  3. Gleichzeitiger Aufenthalt der Kontaktperson und infizierten Person im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole für mehr als 10 Minuten, unabhängig vom Abstand (auch wenn durchgehend und korrekt ein Mund-Nase-Schutz oder FFP2-Maske außerhalb des Arbeitsschutzes getragen wurde)
  4. Wer zur infizierten/positiv getesteten Personen im Zeitraum von 48 Stunden vor Auftreten der Symptome Kontakt hatte
  5. Wer zur infizierten/positiv getesteten Personen im Zeitraum von 48 Stunden vor Abnahme des Abstrichs Kontakt hatte
  6. Wer zur infizierten/positiv getesteten Personen nachweislich Kontakt hatte, ab dem Zeitpunkt, ab dem dieser Kontakt hatte

Hinweise:

  • Abzugrenzen von den aufgeführten Situationen ist das Tragen von FFP2-Masken im Gesundheitswesen durch geschultes Personal (als persönliche Schutzausrüstung/Arbeitsschutz im Rahmen der Patientenversorgung)
  • Ausreichende Lüftung: alle 20 Minuten Stoßlüftung für mind. 5 Minuten oder bei 3-fachem Luftwechsel pro Stunde 
    (besser: 4-6 fachen Luftwechsel bei Raumlufttechnischen Anlagen (RLTA) einstellen)
  • Mehr Informationen unter Kontaktpersonen-Nachverfolgung (KP-N) bei SARS-CoV-2-Infektionen (vom RKI)

Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Betreuungserfordernis

nach § 56 Abs. 1 und § 56 Abs. 1a IfSG
Weitere Informationen finden Sie hier


Beantragung der Entschädigung seitens des Arbeitsgebers

Entschädigung bei nicht gewährleisteter Hortbetreuung

Eltern, die ihr Kind aufgrund von Corona nicht im Hort betreuen lassen können und deshalb zu Hause bleiben müssen, können sich dies beim Gesundheitsamt des Landkreises Vorpommern-Greifswald bescheinigen lassen, damit der Arbeitgeber den Lohnausfall beantragen kann. Der Arbeitgeber kann den Lohnausfall auch stundenweise beantragen. Eine entsprechende Bescheinigung stellt das Gesundheitsamt/Team Kontaktnachverfolgung aus. Eltern, die davon Gebrauch machen wollen, können sich zwecks Ausstellung der Bescheinigung per E-Mail mit den entsprechenden Kontaktdaten und den Ausfallzeiten an den Landkreis wenden: corona@kreis-vg.de

Der Arbeitgeber kann einen Antrag auf Erstattung der Lohnfortzahlung stellen. Dieser wird in Mecklenburg-Vorpommern vom LAGuS bearbeitet. Einen Anspruch auf Entschädigung haben auch Selbstständige. Die Beantragung der Entschädigung seitens des Arbeitgebers ist möglich unter https://www.lagus.mv-regierung.de/Soziales/Soziales_Entschaedigungsrecht/Infektionsschutzgesetz/

Nähere Informationen und die Online-Antragsformulare finden Sie hier

Der Antrag ist zu richten an: 

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Stichwort: Eltern-Entschädigung
Friedrich-Engels-Straße 47
19061 Schwerin


Sprechzeiten des Versorgungsamtes:
Mo, Di, Do: 09:00-12:00 Uhr
Di: 14.00-17:00 Uhr

Telefon: 0385 3991-111

Weitere Informationen zu Kurzarbeit, Sozialschutz und Entschädigungsansprüchen: 
https://www.bmas.de/DE/Corona/corona.html


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