Aktuelle Informationen zum Corona-Virus
Bürgertelefon des Landkreises Vorpommern-Greifswald 03834 8760-2300 +++ Montag bis Freitag 08:00-16:00 Uhr +++ Sonnabend und Sonntag 08:00-12:00 Uhr
Sollten alle Leitungen belegt sein, haben Sie bitte etwas Geduld oder übermitteln Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail: corona@kreis-vg.de!
Melde- und Quarantänepflicht für Reiserückkehrer/Einreisende aus Risikogebieten:
- Selbstmeldung für Reiserückkehrer für Einreisende/Rückreisende zur Abstimmung aller erforderlichen Maßnahmen
- Mehr Informationen zum Reiseverkehr.
Melde- und Mitwirkungspflicht für positiv getestete Personen und ihre Kontaktpersonen:
- gemäß Allgemeinverfügung vom 14. Januar 2021
- hier finden Sie alle erforderlichen Informationen und Auflagen für Betroffene und Beteiligte
- XLSX-Datei: 78 kB
- PDF-Datei: 234 kB
Senden Sie das Formular bitte an hygiene@kreis-vg.de.
Geltende Corona-Landesverordnung
Hier finden Sie die aktuelle Corona-Landesverordnung:
Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) zuletzt geändert am 8. Januar 2021
- PDF-Datei: 159 kB
Aktuelle Allgemeinverfügungen des Landkreises Vorpommern-Greifswald
Die neuesten Pressemitteilungen
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Datum: 15.01.2021 Neue Allgemeinverfügung für positiv auf Covid-19 getestete Menschen und Kontaktpersonen tritt heute in Kraft
Infizierte und Kontaktpersonen müssen sich sofort in häusliche Isolation begeben Mehr
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© Pressestelle LK VGDatum: 12.01.2021 Impfzentren im Landkreis Vorpommern-Greifswald nehmen pünktlich ihre Arbeit auf
Generalmajor Carsten Breuer besucht mit Landrat Michael Sack Zentrum in Pasewalk Mehr
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Franz Küntzel / LK VGDatum: 07.01.2021 Mobile Impf-Teams im Landkreis Vorpommern-Greifswald setzen Arbeit in Alten- und Pflegeeinrichtungen fort
Insgesamt bereits 23 Häuser aufgesucht und versorgt Mehr
Sie finden uns auch auf
Reisen
Bundesregierung: Reiseeinschränkungen: Beförderung von Passagieren aus Großbritannien und Südafrika untersagt
Reisen unter Pandemie-Bedingungen
Das Auswärtige Amt stellt Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder bereit.
Hier die aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes.
Internationale Reisen
Bei internationalen Reisen ist die jeweils geltende SARS-CoV-2-Quarantäne-Verordnung zu beachten.
Nationale Reisen
Das Robert-Koch-Institut und das LAGuS M-V informieren täglich in einem Bericht über die betreffenden Landkreise.
Das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes hat für Reisende einen Überblick zu den Corona-Regelungen in den einzelnen Bundesländern zusammengestellt. Der Tourismus-Wegweiser zeigt die relevanten Regelungen in Deutschland.
Durchreisen
Die direkte Durchreise durch das Land M-V und die Bundesrepublik Deutschland ist möglich, ohne dass eine häusliche Quarantäne verpflichtend ist.
Handlungsempfehlung vor der Reise
Informieren Sie sich bitte vor der Reise, welche Einreisebestimmungen an Ihrem Urlaubsziel gelten, als auch was Sie gegebenenfalls bei der Rückreise nach Deutschland beachten müssen. Reisen Sie nur, wenn Sie sich in einem guten Gesundheitszustand befinden, ohne Symptome.
Handlungsempfehlung während der Reise
Auch in anderen Destinationen gibt es Hygieneregeln, die sich jedoch unterscheiden. Das Auswärtige Amt gibt auch hier geltende Informationen zu den Hygieneregeln und zum Lagebild in den verschiedenen Ländern.
Dabei sind folgende Präventionsmaßnahmen zu beachten:
1. Abstand halten – Verhalten anpassen!
2. Hygieneregeln beachten!
3. In Situationen, in denen der angemessene Abstand zu anderen nicht eingehalten werden kann,
Alltagsmaske tragen!
Videos aus dem Landkreis
VorGestellt - Hören Sie zu!
VorGestellt - der Podcast des Landkreises Vorpommern-Greifswald.
Unser Podcast VorGestellt bietet einen abwechslungsreichen Blick hinter die Kulissen des Landratsamtes, aktuelle Informationen aus dem Landkreis und noch vieles mehr.
Folge 1: Nachverfolgung von Corona-Kontakten mit Dezernentin Karina Kaiser
Folge 2: Finanzdezernent Dietger Wille zum geplanten Nachtragshaushalt
Folge 3: Über 6700 Anrufe bei dem Bürgertelefon des Landkreises Vorpommern-Greifswald
Informationen zur Mund-Nase-Bedeckung
- PDF-Datei: 1,5 MB
Gem. § 1 Corona-LVO MV wird es empfohlen, eine Mund-Nase-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) zu tragen. Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können.
Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.: Wen schützt ein Mund-Nasen-Schutz?
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Merkblatt Mund-Nasen-Bedeckung
Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt ein generelles Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum als einen weiteren Baustein, um Risikogruppen zu schützen und den Infektionsdruck und damit die
Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren. Robert-Koch-Institut: Informationen zur Mund-Nasen-Bedeckung
Bundesministerium für Gesundheit: Einfach erklärt - Masken: Mund-Nasen-Schutz kann bei der Eindämmung der Epidemie hilfreich sein.
Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.: Besser eine textile Maske aus Extraherstellung als überhaupt keine Maske.
Mund-Nasen-Bedeckung - Anleitungen zum selber anfertigen
Kostenlose Anleitungen zum Anfertigen von Atemschutzmasken finden Sie hier:
https://www.initiative-gegen-corona.de/
Mundschutz ohne zu nähen:
Aktuelle Videos des Landkreises Vorpommern-Greifswald:
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© Anke Radlof / LK VG
Mobile Impfteams im Einsatz
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© Anke Radlof / LK VG
Impfzentrum in Pasewalk in Betrieb
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© Anke Radlof / LK VG
Jahresrückblick 2020
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Telefon 03834 87600 (Zentrale) +++ Fax 03834 8760 9000 +++ E-Mail: posteingang@kreis-vg.de
Öffnungszeiten:
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald bittet die Bevölkerung, dass durch die aktuelle Lage und das Corona-Infektionsgeschehen Verwaltungsbesuche nicht erfolgen können. Ziel ist, die Dienstleistungen der Verwaltung allen Bürgerinnen und Bürgern auch weiterhin zugänglich zu machen. So ist es immer möglich, Kontakt per Telefon, E-Mail oder Brief aufzunehmen.
Eine Ausnahme machen die Zulassungs- und Führerscheinstellen des Landkreises, die ohne Termin geöffnet sind. Der Landkreis bittet aber alle Bürgerinnen und Bürger, die jeweilige Zulassungsstelle nur im Notfall aufzusuchen. Der Umtausch von Führerscheinen wird bis auf Weiteres zurzeit nicht vorgenommen.
Montag von 8 bis 12 Uhr,
Dienstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 17.30 Uhr,
Mittwoch von 9 bis 11 Uhr (nur Zulassungsstelle),
Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr,
Freitag von 8 bis 12 Uhr
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